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Ich möchte Ihnen hier die Möglichkeit geben etwas mehr über mich und meine Arbeit als Fußpflegerin zu erfahren.

Sie finden hier Informationen über meine Leistungen und Preise.

Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren möchten, können Sie dies gerne telefonisch tun.

Unter folgenden Rufnummern bin ich für Sie erreichbar:

Telefon: +49 8241 2811
Mobil: +49 162 4342546

Ich bin in Buchloe und Umgebung für Sie unterwegs.

Viel Spaß auf meiner Seite wünscht Ihnen

Ihre

PS: Das Podologengesetz (PodG)
Die med. Fußpflege und Behandlung ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet und damit erlaubnispflichtig durch das zuständige Gesundheitsamt. Seit dem 1. Januar 2003 darf sich med. Fußpfleger/med. Fußpflegerin bzw. Podologe/Podologin nur nennen, wer entweder die Erlaubnis nach § 1, Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung bzw. die staatliche Anerkennung nach § 10, Abs. 1 PodG nachweisen kann. Daher verzichte ich bewußt auf diese Begrifflichkeiten.